Gesundheit
AOK will höhere Steuerzuschüsse zur Versorgung von Flüchtlingen
GDN -
Der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, hat höhere Steuerzuschüsse zur Versorgung Hunderttausender Flüchtlinge bei den gesetzlichen Krankenkassen gefordert, die das Arbeitslosengeld II beziehen: "Für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger zahlt die Bundesagentur aktuell 90 Euro im Monat an die Krankenkassen. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen aber bei 138 Euro", sagte Wältermann der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe).
Dauerhaft müsse der Beitrag erhöht und aus Steuermitteln finanziert werden. "Andernfalls schultern Beitragszahler alleine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Langzeitarbeitslosen", sagte der AOK-Rheinland-Chef. Für 2017 plant die Bundesregierung, zur gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge zusätzlich eine Milliarden Euro aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen zu geben. Wältermann mahnt an, das Geld müsse gezielt "an die Kassen verteilt werden, die überdurchschnittlich viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger betreuen. Das Geld muss dort ankommen, wo es gebraucht wird: ALG-II-Empfänger benötigen in der Regel mehr Leistungen als vergleichbare Beschäftigte", sagte Wältermann. Ansonsten drohe eine weitere Wettbewerbsverzerrung im Kassensystem. Die Finanzverteilung zwischen den Krankenkassen gleiche das nicht aus. Die Bundesregierung plant, im kommenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuschütten. Mit dem Geld soll die durch die Flüchtlingskrise stark gestiegene Zahl an Arbeitslosengeld-II-Empfängern versorgt werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind am Montag Gegenstand einer Expertenanhörung im Bundestag. Allein für 2016 rechnet die Bundesagentur für Arbeit wegen der Flüchtlingsbewegung mit zusätzlich 350.000 Hartz-IV-Empfängern. Flüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus haben, aber noch nicht erwerbstätig sind, leben in der Regel von Arbeitslosengeld II, also von Hartz IV.
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