Gesundheit

Langfristig Krankengeld - so tappen Sie nicht in die Falle

Langfristig Krankengeld

Mit dem Krank werden, gibt´s oft Probleme.
(Quelle: Tim Reckmann_pixelio.de)
GDN - Wer langfristig erkrankt und Krankengeld bekommt, hat schon so manches Wunder erlebt. Man muss sich nicht nur mit einer Erkrankung rumschlagen, sondern manchmal auch mit den Krankenkassen. Es stehen oft viele Fragen im Raum. Was bedeutet das Krankengeld, und wie geht man mit dem Auszahlschein um?
Es gibt viele Erkrankungen, die einen zwingen, längerfristig zuhause zu bleiben. Beispielsweise geht eine Krebserkrankung mit einer langwierigen Therapie einher: Operation, Chemotherapie, Bestrahlung. Nicht zu vergessen sind die Nebenwirkungen der Therapie, die einen nicht Arbeiten lassen. So ziehen schon einmal mehrere Monate ins Land, bis man wieder die Arbeit antreten kann. Oft werden Patienten von den Krankenkassen alleine gelassen und nicht aufgeklärt. Dazu gehört es auch, zu wissen, ab wann die Krankenkasse Krankengeld bezahlt, und wie lange das Krankengeld ausgezahlt wird. Das Wichtigste, das oft von Betroffenen überlesen beziehungsweise nicht wahrgenommen wird, ist: Wie gehe ich mit dem Auszahlschein der Krankenkasse um?
Viele Arbeitnehmer wissen, dass der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Wichtig ist zu wissen, dass es sich um ein und dieselbe Erkrankung innerhalb eines Jahres handeln muss. Nach sechs Wochen tritt die Krankenkasse ein und zahlt im Rahmen einer sogenannten Lohnersatzleistung das Krankengeld. Diese Leistung wird 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (Blockfrist) gezahlt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wann bei Ihnen die Blockfrist beginnt. Wenn Sie beispielsweise in Elternzeit, arbeitslos oder selbstständig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Beginnt die Krankenkasse mit der Lohnersatzleistung, erhalten Sie von ihr einen sogenannten Auszahlschein.
Im Grunde ist der Umgang mit dem Auszahlschein der Krankenkasse ganz einfach. Vor allen Dingen, weil es seit dem 01.01.2016 nur noch ein Formular gibt. Der Auszahlschein ist mittlerweile auf der klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Hinzu kommt allerdings, dass der Patient noch einen Durchschlag der Bescheinigung erhält. Das Verfahren ist vereinfacht worden, sowohl für die Patienten, als auch für die Vertragsärzte und Krankenkassen. Worauf der Patient immer noch achten muss, ist eine lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Wer diese nicht vorlegt, bekommt das Krankengeld gestrichen, obwohl das Gesetz dafür noch keine Regelung vorsieht. Die Krankenkassen verfahren oft willkürlich.
Achten Sie deshalb auf den Hinweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: “Achten Sie bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auf einen lückenlosen Nachweis. Hierfür stellen Sie sich bitte spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vor. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse oder lückenhaftem Nachweis der AU droht Krankengeldverlust. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.“ (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung). In der Regel weist weder die Krankenkasse noch der behandelnde Arzt darauf hin.
Jeder, der einmal schwer erkrankt ist oder auch "nur" wegen eines Beinbruchs längere Zeit außer Gefecht gesetzt worden ist, weiß, das man andere Probleme hat, als das Kleingedruckte zu lesen. Doch ist genau das sehr wichtig. Schreiben Sie sich alle Fragen auf, die Ihnen in den Sinn kommen und legen Sie diese gegebenenfalls dem Arzt oder der Krankenkasse vor. Lesen Sie auch das Kleingedruckte, das durchaus Ihre Existenz sichern kann. Denn sobald kein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung ersichtlich ist, sind viele Krankenkassen unerbittlich und streichen die Lohnersatzleistung. Am Besten ist es allerdings, wenn man gesund ist und alles dafür tut, es auch zu bleiben.

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