Gesundheit
Heilpraktiker - im Fokus
Heilpraktiker - im Fokus
GDN -
Wer den Beruf als HeilpraktikerIn ausüben möchte, sollte sich sehr gut mit den Gesetzen auskennen. Dem zugrunde liegt das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939. Es wurde bis heute kontinuierlich reformiert. Naturheilkundlich arbeitende sollten wissen, wo ihre Grenzen liegen. Weiß das jeder?
Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 regelt alles rund um den Beruf des Heilpraktikers und sein Tätigkeitsfeld. Das heißt, das Gesetz regelt Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände sowie die Voraussetzung zur Berufsbezeichnung "Heilpraktiker". Zusätzlich gibt es die Berufsordnung, die von diversen Berufsverbänden beschlossen wurde. Diese Berufsordnung ist ein Wegweiser für alle naturheilkundlich Arbeitenden. Darin wird der Umgang mit den Patienten geregelt, der Umgang mit Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers. Um den Beruf des Heilpraktikers auszuüben bedarf es einer sogenannten Heilpraktikerkenntnisüberprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt. Reicht das aus, um medizinisch am Patienten zu arbeiten?
Heilpraktiker darf sich nennen, wer in Deutschland den heilkundlichen Beruf ausüben möchte, ohne als Arzt oder psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein. Leider gibt es in Deutschland für diesen Beruf keine Prüfungsordnung, sodass beim zuständigen Gesundheitsamt nur eine Heilpraktikerkenntnisüberprüfung absolviert werden muss. Dafür muss niemand eine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren. Wer gut alleine zuhause aus Büchern lernen kann, ist durchaus in der Lage diese Kenntnisüberprüfung mit Erfolg abzuschließen. Aber ist dies denn möglich, ohne jemals einen Patienten gesehen zu haben? Es darf nicht vergessen werden, dass es zwei Berufssparten gibt: Den medizinischen Heilpraktiker und den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie wird als sogenannter "kleiner" Heilpraktiker betituliert. Mittlerweile sind die Anforderungen des "kleinen" Heilpraktikers qualitativ angestiegen. Der Umfang der Überprüfung umfasst einen Großteil des Wissens eines Psychiaters. Immer wieder wird vorangestellt, dass die praktischen Fertigkeiten des Heilpraktikers das A und O sind. Denn sobald man das Zertifikat des Gesundheitsamtes in der Tasche hat, kann eine Praxis oder sogar eine Heilpraktikerschule eröffnet werden. Ohne praktische Erfahrungen sind die Heilpraktiker verloren. Auch der Heilpaktiker für Psychotherapie kann ohne eine psychotherapeutische Ausbildung keine Psychotherapie durchführen. Und trotzdem wird oft eine Praxis eröffnet.
Hinzukommt, dass der medizinische Heilpraktiker auch als "kleiner" Heilpraktiker arbeiten darf. Viele Heilpraktiker wissen oft nicht, wie eine psychiatrische Diagnose erstellt wird und wie differenzialdiagnostisch abgeklärt werden muss. Das liegt daran, dass in Schulen zu wenig Zeit für die Psychotherapie aufgebracht wird. In der Regel sind es etwa zehn Stunden. Damit kann niemand psychotherapeutisch arbeiten, vor allem wenn man bedenkt, dass eine gesprächstherapeutische Ausbildung etwa drei Jahre dauert. Die Verhaltenstherapieausbildung dauert in etwa genau so lange. Die psychoanalytische Ausbildung sogar fünf Jahre. Und das hat auch Gründe. Jeder, der einen Patienten behandelt, sollte in der Ausbildung lernen, wie dies funktioniert.
Der Beruf des Heilpraktikers ist ein sehr schöner Beruf, der vielen Menschen in unterschiedlichen Situationen helfen kann. Deshalb ist es so wichtig, eine fundierte theoretische und praktische Qualifikation aufweisen zu können. Es gibt viele gute Schulen und Berufsverbände, an denen man sich informieren und orientieren kann. Wer keine Vorkenntnisse hat sollte mit einer Ausbildung von etwa drei Jahren rechnen. Beim Heilpraktiker für Psychotherapie ist es ähnlich. Schulen in denen man in einem halben Jahr die Weiterbildung beenden kann, sollte Abstand genommen werden. Vergessen werden darf nicht, dass die Schulmedizin immer noch an erster Stelle stehen muss. Schulmediziner öffnen sich immer mehr für die Naturheilkunde.
Die Zusammenarbeit mit der Schulmedizin hat schon oft zum Erfolg geführt. Kennen Heilpraktiker das Gesetz sowie ihre Grenzen und erlernen auch die praktischen Fertigkeiten, steht der Praxiseröffnung nichts im Weg. Solange dieser Beruf gesetzlich noch nicht ausreichend definiert ist, sollte jeder für sich das Verantwortungsbewusstsein aufbringen, für sich selbst einen Eignungstest zum Beispiel in Form eines Praktikums zu absolvieren. Es gibt einige naturheilkundliche Praxen, die sich darauf freuen, Menschen einzuarbeiten, die ihr Wissen erweitern wollen. Naturheilkunde ist nicht esoterisch und nicht spirituell. Es gibt viele wissenschaftlich anerkannte Heilverfahren wie beispielsweise die Akupunktur und Phytotherapie.
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