Gesundheit
Linke fordert Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug durch Ärzte
Laut Verbraucherzentralen der Länder stellen Ärzte überhöhte Rechnungen aus, obwohl die Gebühren für eine Leichenschau gedeckelt sind. "Die Kosten für die Todesfeststellung sollten daher in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden", sagte Harald Weinberg, Gesundheits-Experte der Linksfraktion, den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe" (Dienstagausgaben). "Das bisherige Verfahren bietet die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug", so Weinberg. Aus Sicht der Linkspartei sei es unzumutbar und realitätsfern zu glauben, dass Angehörige in ihrer Trauer in der Lage wären, die ärztliche Rechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Laut der Gebührenordnung für Ärzte darf die Ausstellung eines Totenscheins inklusive Leichenschau maximal rund 77 Euro kosten. Die Ärztekammer Nordrhein erklärte auf Anfrage, dass sie pro Jahr bis zu 35 Fälle prüfe, in denen Angehörige die Abrechnung einer Leichenschau anzweifelten. Die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass die Zahl überhöhter Ärzterechnungen viel höher ist: "Den wenigsten Verbrauchern ist bekannt, dass die Gebührenordnung den Ärzten Grenzen setzt", sagte Juristin Christiane Rock.
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