Gesundheit

Koalition streitet über Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - In der Großen Koalition ist ein Streit über die von Familienministerin Manuela Schwesig geplante Ausweitung der staatlichen Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen ausgebrochen: Schwesig will die bestehende Richtlinie auch für unverheiratete Paare öffnen. "Ich finde es ungerecht, dass Paare, die sich Kinder wünschen, für eine notwendige medizinische Behandlung selbst bezahlen müssen", sagte Schwesig der "Welt".
"Deshalb wäre es eigentlich notwendig, dass diese Leistung wieder von den Krankenkassen übernommen wird. Solange das nicht der Fall ist, möchte ich wenigstens mit meiner Initiative die Familien unterstützen. Auf der einen Seite wird immer wieder gesagt, es werden zu wenige Kinder geboren - aber auf der anderen Seite wird Paaren, die sich Kinder wünschen, die Unterstützung verwehrt." Der Koalitionspartner von der Union lehnt Schwesigs Vorstoß hingegen ab. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spreche sich schon deshalb gegen eine Ausweitung der finanziellen Bezuschussung auf unverheiratete Paare aus, weil es "aus dem Blickwinkel des Kindes am besten ist, in einer möglichst stabilen Beziehung aufzuwachsen", sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg, der "Welt". "Der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung ist daher zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt. Wenn der Staat den weitreichenden Schritt einer künstlichen Befruchtung aktiv finanziell unterstützt, sollte er im Sinne der Kinder auch Bedingungen für eine größte mögliche Stabilität formulieren." Die Union poche deshalb darauf, mögliche Änderungen der Förderrichtlinie gemeinsam zu beraten, so Weinberg. "Für die Union ist das Thema künstliche Befruchtung zentral, so dass auch untergesetzliche Änderungen als politisch zu betrachten sind." Schwesig hingegen will sich von der Union nicht ausbremsen lassen. "Ich arbeite aktiv an der Richtlinie", sagte sie der "Welt". "Ich möchte Menschen, die sich ein Kind wünschen auch in ihrem Kinderwunsch unterstützen." Sie habe den Regierungsfraktionen auch ein Gespräch angeboten, um über weitere Vorschläge zur Erweiterung der Richtlinie zu sprechen. Die Krankenkassen übernehmen laut Paragraf 27a Sozialgesetzbuch bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Darüber hinaus können Eltern staatliche Unterstützung beantragen - allerdings nur in den Bundesländern, die sich verpflichtet haben, über die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ebenso viel zuzuschießen wie der Bund. Bisher sind dieser Bund-Länder-Kooperation erst Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beigetreten, Berlin will sich dieses Jahr ebenfalls anschließen. Über diesen Bund-Länder-Zuschuss können Eltern sich weitere 25 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung erstatten lassen. Unterstützung für Schwesigs Vorstoß kommt von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Sachsen-Anhalt ist bislang das einzige Bundesland, das aus Landesmitteln auch unverheiratete Paare bei einer Kinderwunschbehandlung unterstützt. "Viele eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frau und Mann sind von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen. Diese Paare dürfen wir nicht alleine lassen", sagte Haseloff der "Welt". "Notwendige Behandlungen müssen finanziell unterstützt werden. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit." Die Realisierung des Kinderwunsches dürfe dabei nicht vom Trauschein oder Portemonnaie abhängig sein. "Wichtig sind intakte und gefestigte Elternbeziehungen, und diese gibt es selbstverständlich auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Frau und Mann."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.