Gesundheit

GroKo will Drogenabhängigen Zugang zur Drogenersatztherapie erleichtern

Drogenkonsum
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundesregierung will Abhängigen harter Drogen den Zugang zur Drogenersatztherapie erleichtern. Dazu plant das Gesundheitsministerium die Lockerung mehrerer rechtlicher Vorgaben.
So soll in Zukunft auch das Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen die Substanzen zur sogenannten Substitutionstherapie verabreichen dürfen. Erlaubt wird die Therapie künftig zudem in stationären Reha-Einrichtungen und Gesundheitsämtern, wie aus einem internen Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht, das der "Welt" vorliegt. Gelockert werden demnach auch die Vorschriften für die Verschreibung der Substanzen an Patienten, die ihre Präparate zur selbstständigen Einnahme mit nach Hause nehmen dürfen. Bisher konnten diese Rezepte nur für einen Bedarf von bis zu sieben Tagen vom behandelnden Arzt an Patienten verschrieben werden, die in der Therapie schon so weit fortgeschritten sind, dass sie die Substanzen nicht mehr unter Fachaufsicht einnehmen müssen. In Zukunft soll die Verschreibung aber für einen Bedarf von bis zu 30 Tagen erlaubt werden. Mit der Ausweitung soll die Wiedereingliederung der schwer Drogenabhängigen in ein selbstbestimmtes Leben gefördert werden, wie es in dem Eckpunktepapier heißt. Allerdings muss der Arzt auf dem Rezept vorgeben, dass die Apotheke die Substanzen nur in einzelnen Teilmengen an den Patienten abgibt. Mit der Reform des Betäubungsmittelrechts kommt das Gesundheitsministerium den Forderungen von Ärzten und Experten nach. Die bisherigen Regelungen sind zum Teil rund 20 Jahre alt und werden vor allem von Medizinern kritisiert, die sich in der Abwägung zwischen dem Patientenwohl auf der einen Seite und der Einhaltung der geltenden Vorgaben auf der anderen Seite mitunter in rechtlichen Graubereichen bewegen - und deshalb bei der Drogenersatztherapie oftmals mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das Gesundheitsministerium arbeitet schon länger an einer Neufassung der Vorschriften. Das vorliegende Eckpunktepapier soll nun mit Experten und Vertretern aus den Bundesländern abgestimmt werden.
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