Gesundheit
Regierung will Cannabis-Konsum für Schwerkranke zur Kassenleistung machen
GDN -
Die Bundesregierung will ab dem kommenden Jahr für schwerkranke Schmerzpatienten den Cannabis-Konsum erleichtern: "Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können", sagte die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) der "Welt". Für diese Patienten müssten die Kosten von den Krankenkassen erstattet werden.
"Wir wollen noch dieses Jahr das Gesetz durch den Bundestag bringen, damit es ab nächstem Jahr greift." Schwerkranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können aufgrund der bislang geltenden Gesetzeslage ins Visier von Ermittlern geraten. Denn die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entscheiden die Patienten sich dann für den Anbau von Hanfpflanzen, müssen sie mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. "Die Politik muss hier schnell Klarheit schaffen", sagte Mortler. Die CSU-Politikerin kündigte zudem eine härtere Gangart gegen den Alkoholverkauf an Minderjährige an. Die Verkaufsverbote für Minderjährige würden von den Ordnungsämtern in den Kommunen nicht ausreichend überwacht, kritisierte Mortler. "Wir brauchen hier endlich schärfere Kontrollen." Darüber werde sie in Kürze mit dem Städtetag und dem Landkreistag Gespräche führen. Außerdem stellte Mortler Gesetzesverschärfungen für das Rauchen von E-Zigaretten und Wasserpfeifen, den sogenannten Shishas, in Aussicht. "Die E-Zigarette ist noch nicht gesetzlich geregelt, Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will dazu im Jugendschutzgesetz Einschränkungen formulieren", so Mortler. "Mir geht das aber nicht weit genug: Zusammen mit den Bundesländern und den Elternverbänden bin ich der Meinung, dass wir auch die E-Shishas einbeziehen sollten. Am Schluss müssen dieselben Grenzen gelten wie für klassische Tabakzigaretten."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.