Gesundheit
Arbeitsagentur schafft tausende Drogentests an
GDN -
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Beschaffung von 88.000 Drogentests bis 2018 öffentlich ausgeschrieben, um damit Bezieher von Sozialleistungen auf einschlägige Abhängigkeiten untersuchen zu können. Das ergibt sich nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Jan Korte.
Der Bedarf wurde der Antwort zufolge "auf Grund der Abnahmemengen der letzten Jahre ermittelt". Allerdings betont das Ministerium, dass der Ärztliche Dienst der Bundesagentur nur bei circa vier Prozent seiner Aufträge Drogentests einsetze, um Hinweise auf Sucht schnell zu klären. Ziel sei es, "lntegrationshindernisse durch passgenaue Vermittlung von Hilfen wie die Einleitung von Langzeitentwöhnungsmaßnahmen zu Überwinden". Drogentests würden außerdem genutzt, um Gefährdungen bei sicherheitsrelevanten Berufen wie LKW-Fahrer oder Dachdecker zu vermeiden, ein Scheitern von lntegrationsmaßnahmen zu verhindern oder rechtzeitig Therapien einleiten zu können, heißt es. Verweigere der Betroffene den Test, könne die Agentur soziale Leistungen verweigern, bis der Test nachgeholt werde. Vor den Tests lasse sich der Ärztliche Dienst von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Korte sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Es drängt sich der Verdacht auf, dass es hier in erster Linie um ein Sanktionsinstrument und weniger um Freiwilligkeit und konkrete Gesundheitsförderung geht." Er fügte hinzu: "Dass Erwerbslose im Vergleich zu Erwerbstätigen nicht nur materiell, sondern auch gesundheitlich und psychosozial weit stärker belastet sind, ist seit langer Zeit bekannt. Der Jobverlust schlägt auf die Gesundheit. Zwischen dem Gesundheitszustand der Betroffenen und deren verminderten Chancen wieder eine Arbeit zu bekommen, besteht zudem ein sich verstärkender Zusammenhang. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, sind flächendeckende Angebote zur Gesundheitsförderung nötig. Durch Sanktionen und Mittelkürzungen kann man vielleicht seine Bilanz aufbessern. Den Menschen wird damit aber nicht geholfen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.