Gesundheit
Bericht: Kliniken ohne erforderliche Mindestmengen drohen Sanktionen
GDN -
Wenn Kliniken die erforderlichen Mindestmengen für komplizierte Eingriffe und Behandlungen verfehlen, soll das künftig nicht mehr folgenlos bleiben: "Die Mindestmengen dürfen nicht nur akademischen Charakter haben, sondern ihre Nichteinhaltung muss sanktioniert werden", sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses, Josef Hecken, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Es müsse klar geregelt werden, dass "derjenige, der die Mindestmengen dauerhaft nicht erreicht, keinen Vergütungsanspruch hat".
Zudem sollten Mindestmengen auch Grundlage für die Krankenhausplanung der Länder sein. Hecken betonte zugleich, auch bei einer verbindlicheren Regelung müsse in jedem Fall eine angemessene regionale Versorgung gewährleistet sein. Anlass der Äußerungen sind zwei neue Studien, der Universität Witten/Herdecke und der Technischen Universität Berlin, die dem "Focus" zufolge belegen, dass die Mindestmengenregelungen, die 2004 eingeführt wurden, fast folgenlos blieben. Für die Behandlung von Frühchen oder die Transplantation von Nieren oder Leber gelten beispielsweise solche Quoten. Wie "Focus" weiter berichtet, will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Mindestmengen-Thema angehen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausplanung berate mögliche Änderungen. Die Mindestmengenregelung solle künftig "verbindlicher" werden, heißt es laut "Focus" im Ministerium.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.