Gesundheit
Leutheusser-Schnarrenberger lehnt CDU-Beschluss zur Sterbehilfe ab
GDN -
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Forderung des CDU-Parteitags nach einer Ausweitung des Sterbehilfe-Verbotes zurückgewiesen. "Selbstbestimmung spielt auch für uns Liberale eine zentrale Rolle, wenn es um die ethisch besonders sensible Frage des Suizides geht. Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich verabredet, nur die auf Gewinn zielende Sterbehilfe zu verbieten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Welt" (Online: Mittwoch, Print: Donnerstag) und fügte hinzu: "Den Beschluss, das geplante Verbot auszuweiten, lehnt die FDP ab."
Die Ministerin bekräftigte damit gegen den Koalitionspartner ihr Bestreben, durch einen bereits vom Bundeskabinett beschlossenen und in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf die gewerbsmäßige (kommerzielle) Bereitstellungen von Gelegenheiten zur Selbsttötung zu verbieten, nicht aber unentgeltliche, bloß wiederholte ("organisierte") Suizid-Beihilfen. "Die FDP will, dass die Kommerzialisierung von Sterbehilfe kriminalisiert wird, nicht der ehrenamtliche Helfer in einer extrem schwierigen Lebenssituation", sagte die Ministerin der "Welt". In Anspielung auf die Bemerkung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, dass die FDP zuweilen eine "Prüfung" für die CDU sei, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger auch das Votum des CDU-Parteitags gegen die steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe: "Für uns ist die CDU in Fragen der gesellschaftlichen Modernität gelegentlich auch eine Prüfung. Die Parteitagsbeschlüsse der CDU zur Eingetragenen Partnerschaft und zur Sterbehilfe zielen klar auf die konservative Wählerschicht der Union." Die CDU, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter, müsse sich bei diesen Themen stärker mit der gesellschaftlichen Realität auseinandersetzen: "Die Gesellschaft ist vielfältiger geworden, weil sich die Lebensentwürfe individualisieren. Die neue gesellschaftliche Vielfalt sollte auch die Christdemokraten beschäftigen. Die Politik sollte mit allen Kräften Menschen unterstützen, wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.