Gesundheit
Sozialverband will wegen Pflegenotstand Karlsruhe anrufen
GDN -
Der Sozialverband VdK will beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen "grundrechtswidrige Zustände" im deutschen Pflegesystem erheben. Der Sozialverband, der 1,7 Millionen Mitglieder vertritt, will mittels Verfassungsbeschwerde ein "gesetzgeberisches Unterlassen" rügen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Exakt zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung soll die Politik auf diese Weise gezwungen werden, grundlegende Reformen nicht nur anzukündigen, sondern auch umzusetzen. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen künftig in Deutschland "in Würde altern können", sagte VdK-Präsidenten Ulrike Mascher der "Süddeutschen Zeitung". Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwar eine große Pflegereform angekündigt. Mascher traut den Ankündigungen der Politik aber nicht mehr. Die Missstände seien nun seit so vielen Jahren bekannt und von diversen Expertenbeiräten der Bundesregierung analysiert und kritisiert worden. Eine Pflegereform sei gleichwohl ausgeblieben, es gebe stattdessen eine Pflege-Verschleppungspolitik. Hermann Gröhe (CDU) sei der vierte Gesundheitsminister in Folge, der eine grundlegende Pflegereform ankündige. Im Interesse von Millionen alten, dementen und pflegebedürftigen Menschen könne man dem Versagen des Gesetzgebers nicht weiter zuschauen. Es gelte nun, per Verfassungsklage in Karlsruhe einen Mindeststandard an Pflege sicherzustellen - und grundlegende Verbesserungen auch für Demenzkranke einzuklagen. Demenzkranke - derzeit 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, Tendenz stark steigend - erhalten derzeit nur geringe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Auch die häusliche Pflege soll stärker gefördert werden. Der VdK will, um die Breite der Pflegeprobleme abzudecken, mit zehn Musterklägern nach Karlsruhe ziehen. Üblicherweise wird in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt. In diesem Fall soll nun ein neues, grundrechtsschützendes Gesetz eingeklagt werden. Die Verfassungsbeschwerde ist ein neues, bisher unübliches Mittel, um ein Handeln des Gesetzgebers zu erzwingen.
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