Gesundheit
Union: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung soll unabhängig werden
GDN -
CDU und CSU wollen mehr Unabhängigkeit für die Pflegeheimkontrollen und für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten. Der bislang zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll dazu aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden.
"Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fühlen sich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ungerecht behandelt", sagte der Vorsitzende der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe, CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, der "Welt". "Sie haben die Befürchtung, dass die Krankenkassen als Kostenträger Einfluss auf die Entscheidungen nehmen und deshalb vieles rein unter Kostengesichtspunkten entschieden wird." Deshalb wolle die Union den medizinischen Dienst in Zukunft eigenständig machen. "Künftig soll er ein unabhängiges Institut sein, in dessen Gremien auch die Betroffenen vertreten sind." Mit ihrem Vorstoß kommt die Union Patienten und deren pflegenden Angehörigen weit entgegen. Er gehört zum Forderungskatalog, mit dem die Unterhändler von CDU und CSU für die Pflege- und Gesundheitspolitik am Sonntag in die nächste Runde der Koalitionsverhandlungen mit der SPD gehen. Für die gesetzlichen Krankenkassen wäre das Vorhaben ein Einschnitt: Denn sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Einnahmen aus den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen richtig eingesetzt werden - maßgeblich ist dabei der Prinzipien-Dreiklang: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Als Kostenträger beauftragen sie nach den bisherigen Regelungen Gutachter des Medizinischen Dienstes zur Unterstützung. Die Gutachter prüfen im Auftrag der gesetzlichen Kassen, ob Pflegeheime und -stationen die vereinbarten Qualitätsstandards auch tatsächlich einhalten. Zusätzlich entscheiden die Gutachter auch mit darüber, in welche Pflegestufen die Patienten eingestuft werden und wie viel Geld aus der Pflegekasse den Patienten und deren Angehörigen damit zusteht.
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