Gesundheit
Über die Hälfte der älteren Deutschen hat Patientenverfügung hinterlegt
Seit 2009 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Ärzte den Willen des Patienten unter allen Umständen zu respektieren haben. Die Patientenverfügung soll am besten in eigene Worte gekleidet und so präzise wie möglich sein. "Ich möchte in Würde sterben", ist nicht konkret genug. Es soll etwa benannt werden, dass man Wiederbelebung oder eine Magensonde zu künstlichen Ernährung nicht wünscht. Hilfe bei der Abfassung gibt es zum Beispiel bei Hospizvereinen oder einem Arzt.
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