Gesundheit
Spahn will Konversionstherapien verbieten
GDN -
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Konversionstherapien, die Homosexualität heilen sollen, gesetzlich verbieten. "Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben", sagte Spahn der "taz" (Samstagsausgabe).
Homosexualität sei keine Krankheit und "deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie". Auch seine Fraktion nimmt Spahn dafür in die Pflicht: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Unionsfraktion im Bundestag einen Anhänger von Konversionstherapien gibt", so der Gesundheitsminister weiter. Er kündigte an, zusammen mit dem Justizministerium schon bis zum Sommer eine Regelung zu erarbeiten. Zur Vorbereitung möchte der CDU-Politiker eine Schnellstudie bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Auftrag geben. Diese soll zusammentragen, wie andere Länder das Problem gesetzlich regeln. Frühere Vorschläge, Konversionstherapien als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen zu bestrafen, hält er für "nicht übermäßig abschreckend". Stattdessen solle "im Sozialrecht erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf". Für das Strafrecht sei "noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist", so Spahn. Konversionstherapien sind Angebote, mit denen Schwule und Lesben heterosexuell gemacht werden sollen. In den vergangenen Jahren berichteten Medien immer wieder über Organisationen, die solche Pseudo-Therapien in Form von Gesprächen, Gebeten oder gar Exorzismen anbieten sollen. Die große Mehrheit der Ärzte ist sich einig, dass solche Angebote gefährlich für die Betroffenen sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei der Mehrzahl der so therapierten Personen Ängste, soziale Isolation, Depressionen oder Suizidalität auftreten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.