Gesundheit
Koalition will Tricksereien der Krankenkassen unterbinden
GDN -
Die Große Koalition will die Krankenkassen daran hindern, aus der Manipulation von Diagnosen weiterhin Profit zu schlagen. Durch eine Gesetzesänderung sollen die Kassen keine Möglichkeit mehr haben, Patienten auf dem Papier kränker aussehen zu lassen – um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen.
Das sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum sogenannten Termingesetz vor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Darin werden grundsätzlich alle Verträge mit Ärzten untersagt, bei denen für bestimmte Diagnosen Prämien gezahlt werden. "Wir wollen Ärzte nicht mal dem möglichen Verdacht aussetzen, dass sie ihre Patienten nach finanziellen Kriterien behandeln", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem RND zur Begründung. Deswegen müsse die ärztliche Leistung in Sonderverträgen mit den Krankenkassen immer unabhängig von der Diagnose vergütet werden. "Mögliche Schlupflöcher in diesen Verträgen werden wir jetzt endgültig schließen", betonte er. 2016 war bekannt geworden, dass viele Krankenkassen die Ärzte dafür belohnen, möglichst die Diagnosen zu dokumentieren, die den Kassen viel Geld aus dem Gesundheitsfonds bringen. Wenn zum Beispiel statt einer depressiven Stimmung eine echte Depression angegeben wird, bringt das für die Kasse pro Fall 1.000 Euro mehr im Jahr. Bereits Anfang 2017 hatte der Bundestag versucht, die Manipulationen zu unterbinden. Durch die damalige Gesetzesänderung wurden eine zusätzliche Vergütung von Diagnosen, eine nachträgliche Änderung und eine entsprechend Beratung der Ärzte durch Krankenkassen explizit verboten. Die Kassen nutzten aber Umgehungsmöglichkeiten. In vielen Verträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten fanden die Aufsichtsbehörden weiterhin Anreize, etwa nach der Anzahl der Diagnosen gestaffelte Pauschalen. Nun zieht die Koalition die Reißleine. In dem Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD heißt es: "Vereinbarungen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen, sind unzulässig.".
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