Gesundheit
Justizministerin dringt auf Neuregelung von Paragraph 219a
GDN -
Vor dem Berufungsprozess gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel dringt Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Neuregelung des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch. "Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit", damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragraphen geführt werden, erklärte die Ministerin, unter anderem im Hinblick auf Hänel. Paragraph 219a stellt das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Information. Sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley den Funke-Zeitungen weiter. "Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden." Barley hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen Ausgelöst hatte den Streit in der Regierung der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören. Das Amtsgericht Gießen hatte sie deswegen im November vergangenen Jahres zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil es den Tatbestand der unerlaubten Werbung für Abbrüche erfüllt sah. Über Hänels Berufung wird am Freitag verhandelt.
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