Gesundheit

Spahn: Ambulante Krankenpflegedienste sollen Tarif zahlen

Mann im Rollstuhl
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Ambulante Krankenpflegedienste sollen ihre Mitarbeiter künftig nach Tarif bezahlen. Darauf zielt eine Gesetzesänderung, auf die sich die große Koalition geeinigt hat.
"Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege hat endlich ein Ende", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Spahn sprach von einer guten Nachricht für Pflegekräfte und Patienten. Der Minister versucht derzeit, die Zahl der Pflegekräfte massiv zu erhöhen. Dazu soll auch diese Gesetzesänderung beitragen. "Tarifbezahlung ist ein Weg von vielen, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen", sagte er den Funke-Zeitungen und bekräftigte: "Die Personalprobleme in der Pflege zu lösen, ist eines der Hauptziele dieser Bundesregierung." Konkret soll im Sozialgesetzbuch eindeutig festgeschrieben werden, dass gesetzliche Krankenkassen den ambulanten Krankenpflegediensten den Tariflohn erstatten müssen. In der Vergangenheit hatte es darum mehrfach Streit gegeben. Die Kassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. Damit sollen die Beiträge möglichst stabil bleiben. In den Verhandlungen mit den Pflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden. Nun soll klar geregelt sein, dass Tariflöhne "nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden", wie es in der Gesetzesänderung heißt. Gleiches soll für kirchliches Arbeitsrecht gelten. Um sicherzustellen, dass die ausgehandelten Vergütungen auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen, müssen die Pflegedienste die entsprechende Bezahlung den Krankenkassen jederzeit nachweisen können. Geregelt werden soll diese Gesetzesänderung über das "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz", das an diesem Donnerstag zum ersten Mal vom Bundestag beraten wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.