Gesundheit
Gesundheitspolitiker fordern neuen Anlauf für Tabakwerbeverbot
GDN -
Mehrere Gesundheitspolitiker der Großen Koalition haben einen neuen Anlauf für ein weitreichendes Tabakwerbeverbot in Deutschland gefordert. "Das Tabakwerbeverbot muss in Deutschland sofort umgesetzt werden", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Karl Lauterbach, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Tabakwerbung richte sich direkt an Kinder und Jugendliche, junge Menschen seien die "wertvollsten Kunden" für die Tabakindustrie. Die Regierung müsse die Kinder schützen. "Es spricht nichts dagegen - mit Ausnahme des Drucks der Tabakindustrie." In der letzten Wahlperiode war ein von der Regierung beschlossenes Gesetz für ein weitreichendes Verbot für Tabakaußenwerbung am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert. Im neuen Koalitionsvertrag taucht ein solches Vorhaben gar nicht mehr auf. Lauterbach führt dies auf die Einflussnahme seitens der Tabakwirtschaft zurück: "Der Druck der Lobbygruppen scheint in diesem Fall besonders bei der Fraktionsspitze von CDU und CSU zu fruchten." Der SPD-Politiker forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, "sich genauso stark für ein Tabakwerbeverbot einzusetzen wie sein Vorgänger". Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU9, forderte einen neuen Anlauf für ein Verbot: "Tabakaußenwerbung hat in einem modernen gesundheitsbewussten Land nichts zu suchen", sagte CSU-Politikerin den Funke-Zeitungen. Das Ziel müsse sein, Jugendliche davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen. "Da können wir nicht zuschauen, wenn auf der Straße mit Millionenaufwand für neue Tabakprodukte und damit auch für das Rauchen geworben wird." Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem Tabakwerbung im öffentlichen Raum noch erlaubt ist.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.